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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2000

§ 0

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/1999

Inkrafttretensdatum

01.12.2000

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Protokolls sowie der Erklärung in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

PROTOKOLL ZUM ABKOMMEN ÜBER PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER UKRAINE ANDERERSEITS

StF: BGBl. III Nr. 132/1999 (NR: GP XX RV 799 AB 856 S. 84 . BR: AB 5537 S. 630 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 204/2000 (K über Idat)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und der Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Protokolls sowie der Erklärung in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 4 des Protokolls wurde am 30. Oktober 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Einer Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wenden die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten sowie die Ukraine das Protokoll ab 1. März 1998 vorläufig an.

___________

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist im Amtsblatt der EG L 49 vom 19. Februar 1998 veröffentlicht.

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