Anlage 4
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
6. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt.
7. In Anlage 4 wird die Wortfolge „hat am die gemäß § 20 Amateurfunkgesetz, BGBl. I Nr. 25/1999,“ jeweils durch die Wortfolge „hat am die gemäß Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 70/2003,“ ersetzt.
8. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Telefax/Telefax/Téléfax“ jeweils durch das Wort „E-Mail-Adresse/email address/adresse électronique“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019
Gesetzesnummer
10012930
Dokumentnummer
NOR40219779
Zusatzdokumente: Anlage 4
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