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Artikel 20 Luftverkehrsabkommen (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Artikel 20

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für das Inkrafttreten nach ihrem jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazugehörig befugten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 16. Juli 1993 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher, portugiesischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012473

Dokumentnummer

NOR12155848

alte Dokumentnummer

N9199530554L

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