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Artikel 24 Luftverkehrsabkommen (Kanada)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Artikel 24

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 22. Juni 1993 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2019

Gesetzesnummer

10012279

Dokumentnummer

NOR12154414

alte Dokumentnummer

N9199330202J

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