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Luftverkehrsabkommen (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1993

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Slowenien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 273/1993

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1993

Unterzeichnungsdatum

06.11.1992

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN

StF: BGBl. Nr. 273/1993

Sprachen

Deutsch, Englisch, Slowenisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens erfolgte am 16. November 1992 bzw. 17. März 1993; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. Mai 1993 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien, in der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,

ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

VOM Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus auf der Grundlage der Gegenseitigkeit abzuschließen,

HABEN folgendes vereinbart:

_______________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012250

Dokumentnummer

NOR11012532

alte Dokumentnummer

N9199327368J

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