Artikel 1
Die Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
- 1. gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Azodiisobutyronitril als Stoff der Klasse 4.1 (BGBl. Nr. 251/1981)
- 2. gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Mischungen von Wasserstoffperoxid und Peressigsäure (BGBl. Nr. 197/1990)
- 3. gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan (BGBl. Nr. 525/1990)
sind auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
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