vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 23 Eich-Zulassungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.10.2016

§ 23

Der EG-Eichstempel besteht aus dem Eichzeichen (gleichzeitig Sicherungszeichen) und dem Jahreszeichen. Diese haben folgendes Aussehen:

  1. 1. Das Eichzeichen für die EG-Ersteichung besteht aus einem stilisierten „e“. Es enthält in der oberen Hälfte das Kennzeichen „A“ sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahlen der prüfenden Eichbehörde gemäß § 19 Abs. 2 Z 2:

  1. 2. Das Jahreszeichen für die EG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (JJ) in einer sechseckigen Umrandung:

(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2006)

Zusatzdokumente: image001, image002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)