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Luftverkehrsabkommen (Iran)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.1990

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Iran)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Iran)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 9/1991

Inkrafttretensdatum

21.12.1990

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Iran

StF: BGBl. Nr. 9/1991

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 18 erfolgte am 23. Oktober 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 mit 21. Dezember 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Islamischen Republik Iran,

in gleicher Weise vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und zum Betrieb eines Linienflugverkehr zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

sind wie folgt übereingekommen:

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