§ 0
Luftverkehrsabkommen (Iran)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Iran)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 9/1991
Inkrafttretensdatum
21.12.1990
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Iran
StF: BGBl. Nr. 9/1991
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 18 erfolgte am 23. Oktober 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 mit 21. Dezember 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Islamischen Republik Iran,
in gleicher Weise vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und zum Betrieb eines Linienflugverkehr zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen:
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