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Luftverkehrsabkommen (Irland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1991

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Irland)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Irland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 378/1991

Inkrafttretensdatum

01.08.1991

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON IRLAND

StF: BGBl. Nr. 378/1991

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 mit 1. August 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Irland, in der Folge die Vertragsparteien genannt,

ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *1),

VOM Wunsche geleitet, ihre wechselseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der Zivilluftfahrt zu fördern und in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

HABEN folgendes vereinbart:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

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