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Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran
Kurztitel
Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 329/1989
Typ
Vertrag – Iran
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.08.1989
Unterzeichnungsdatum
04.11.1986
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
StF: BGBl. Nr. 329/1989 (NR: GP XVII RV 13 AB 141 S. 18 . BR: AB 3256 S. 487 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Farsi
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. Mai 1989 bzw. 8. Juni 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 7. August 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, im folgenden die „Vertragschließenden Parteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit über ihre Hoheitsgebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019
Gesetzesnummer
10011865
Dokumentnummer
NOR11012130
alte Dokumentnummer
N9198910818A
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