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Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.8.1989

§ 0

Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran

Kurztitel

Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 329/1989

Typ

Vertrag – Iran

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.1989

Unterzeichnungsdatum

04.11.1986

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN

StF: BGBl. Nr. 329/1989 (NR: GP XVII RV 13 AB 141 S. 18 . BR: AB 3256 S. 487 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Farsi

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. Mai 1989 bzw. 8. Juni 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 7. August 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, im folgenden die „Vertragschließenden Parteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit über ihre Hoheitsgebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019

Gesetzesnummer

10011865

Dokumentnummer

NOR11012130

alte Dokumentnummer

N9198910818A

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Stichworte