vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse schließt im Knoten Kaisermühlen bei km 5,32 an den Bestand an, überbrückt anschließend das Mühlwasser, verläuft sodann westlich der Bahnlinie der ÖBB Wien-Süd-Laa an der Thaya zur Anschlußstelle Stadlau, unterführt in der Folge die vorgenannte Bahnlinie der ÖBB und endet mit der Anschlußstelle Hirschstetten bei km 8,995 (Anm. 1).

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlußstellen Stadlau und Hirschstetten aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

(_________________

Anm. 1: von km 8,690 bis km 8,995 durch BGBl. Nr. 523/1990 abgeändert)

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

10011755

Dokumentnummer

NOR12151282

alte Dokumentnummer

N9198814709J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)