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§ 15 Straßenverlauf der A 14 Rheintal Autobahn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.7.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Nüziders, Bürs und Bludenz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 56,20 vom Bestand ab, führt über die Halbanschlußstelle Brandnertal mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen zur Landesstraße 81, Bürser Straße und bindet bei km 58,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Zu- und Abfahrtsrampen der Halbanschlußstelle Brandnertal aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Nüziders, Bürs und Bludenz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 14 - 8701 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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