Artikel 19
Tag des Inkrafttretens
Das vorliegende Abkommen tritt sechzig (60) Tage, nachdem die Vertragschließenden Teile einander durch Austausch diplomatischer Noten von der Erfüllung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt haben, in Kraft.
GESCHEHEN in Tripolis am 13. Mai neunzehnhundertvierundachtzig entsprechend 13. Shaaban dreizehnhundertdreiundneunzig in dreifacher Ausfertigung in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Abkommens ist der englische Text als maßgeblich anzusehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011595
Dokumentnummer
NOR12149714
alte Dokumentnummer
N9198514430L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
