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Artikel 19 Luftverkehrsabkommen (Libyen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.8.1985

Artikel 19

Tag des Inkrafttretens

Das vorliegende Abkommen tritt sechzig (60) Tage, nachdem die Vertragschließenden Teile einander durch Austausch diplomatischer Noten von der Erfüllung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt haben, in Kraft.

GESCHEHEN in Tripolis am 13. Mai neunzehnhundertvierundachtzig entsprechend 13. Shaaban dreizehnhundertdreiundneunzig in dreifacher Ausfertigung in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Abkommens ist der englische Text als maßgeblich anzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011595

Dokumentnummer

NOR12149714

alte Dokumentnummer

N9198514430L

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