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Artikel 3 Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron (Ergänzung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1982

Artikel 3

Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik vom 13. September 1980 über den Eisenbahndurchgangsverkehr durch das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung in Kraft tritt. Das Außerkrafttreten des genannten Abkommens beendet auch diese Vereinbarung.

Geschehen zu Wien, am 24. Februar 1982, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Ausfertigungen gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

10011548

Dokumentnummer

NOR40004057

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