Artikel 3
Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik vom 13. September 1980 über den Eisenbahndurchgangsverkehr durch das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung in Kraft tritt. Das Außerkrafttreten des genannten Abkommens beendet auch diese Vereinbarung.
Geschehen zu Wien, am 24. Februar 1982, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Ausfertigungen gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019
Gesetzesnummer
10011548
Dokumentnummer
NOR40004057
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