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Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.7.1982

§ 0

Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 442/1982

Typ

Vertrag – Zypern

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.07.1982

Unterzeichnungsdatum

07.07.1981

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER GEWERBSMÄSSIGEN LINIENFLUGVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 442/1982

Änderung

BGBl. Nr. 465/1987

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen ist nach Durchführung der in seinem Artikel 19 Absatz 1 vorgesehenen Notifikationen am 4. Juli 1982 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Zypern (im vorliegenden Abkommen in der Folge „die Vertragschließenden Parteien“ genannt), die beide das am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert haben (im vorliegenden Abkommen in der Folge die „Konvention“ genannt), und vom Wunsche geleitet, Vorkehrungen für einen gewerbsmäßigen Linienflugverkehr zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu treffen, sowie in der Absicht, den Fremdenverkehr zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.8.1999

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Gesetzesnummer

10011546

Dokumentnummer

NOR11011811

alte Dokumentnummer

N9198214168T

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