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Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1982
Typ
Vertrag – Zypern
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.07.1982
Unterzeichnungsdatum
07.07.1981
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER GEWERBSMÄSSIGEN LINIENFLUGVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 442/1982
Änderung
BGBl. Nr. 465/1987
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist nach Durchführung der in seinem Artikel 19 Absatz 1 vorgesehenen Notifikationen am 4. Juli 1982 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Zypern (im vorliegenden Abkommen in der Folge „die Vertragschließenden Parteien“ genannt), die beide das am 7. Dezember 1944 in Chikago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert haben (im vorliegenden Abkommen in der Folge die „Konvention“ genannt), und vom Wunsche geleitet, Vorkehrungen für einen gewerbsmäßigen Linienflugverkehr zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu treffen, sowie in der Absicht, den Fremdenverkehr zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.8.1999
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Gesetzesnummer
10011546
Dokumentnummer
NOR11011811
alte Dokumentnummer
N9198214168T
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