Gültigkeitsdauer
§ 193.
Die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Zeugnisses beträgt höchstens fünf Jahre, für Minderjährige höchstens ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Ausstellung. Läuft die Gültigkeitsdauer eines Zeugnisses während einer Reise ab, so bleibt es bis zu deren Ende in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2020
Gesetzesnummer
10011538
Dokumentnummer
NOR12149104
alte Dokumentnummer
N9198151148J
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