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Luftverkehrsabkommen (Kuwait)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.5.1980

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Kuwait)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Kuwait)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 161/1980

Typ

Vertrag – Kuwait

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.05.1980

Unterzeichnungsdatum

04.12.1979

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES STAATES KUWAIT

StF: BGBl. Nr. 161/1980

Änderung

BGBl. Nr. 618/1995

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 am 11. Mai 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait, im folgenden in diesem Abkommen als die Vertragschließenden Teile bezeichnet,

vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu fördern,

im Einverständnis, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Bestimmungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr, die am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt worden sind, anzuwenden,

sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1996

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011524

Dokumentnummer

NOR11011789

alte Dokumentnummer

N9198014164T

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