§ 0
Luftverkehrsabkommen (Syrien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Syrien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 610/1978
Typ
Vertrag – Syrien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.01.1978
Unterzeichnungsdatum
28.07.1976
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung) LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
StF: BGBl. Nr. 610/1978
Ratifikationstext
Der in Art. 18 des Abkommens vorgesehene Notenwechsel wurde am 5. November 1977 durchgeführt; das Abkommen ist am 4. Jänner 1978 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien,
In der Folge im vorliegenden Abkommen als Vertragschließende Teile bezeichnet,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Bedarfsflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011506
Dokumentnummer
NOR11011771
alte Dokumentnummer
N9197814161T
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