Motoren und Gemischschmierung
§ 13.11.
Motoren mit Gemischschmierung dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Kraftstoff nicht mehr als 2% Öl enthält (Mischungsverhältnis 1 : 50).
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2022
Gesetzesnummer
10011484
Dokumentnummer
NOR40057138
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