vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage A BSO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1976

Anlage A

Schallzeichen

A. Schallzeichen der Fahrzeuge

Schallzeichen

Bedeutung des Schallzeichens

Paragraph

-

ein kurzer Ton

„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“

4.02 (1)

- -

zwei kurze Töne

„Ich richte meinen Kurs nach Backbord

„Die Vorbeifahrt soll Steuerbord an Steuerbord Stattfinden“

4.02 (1)

6.04 (4)

10.04 (1)

- – -

drei kurze Töne

„Meine Maschine geht rückwärts“

4.02 (1)

- – – -

vier kurze Töne

„Ich bin manövrierunfähig“

4.02 (1)

__

ein langer Ton

„Achtung“ oder „Ich halte meinen Kurs bei“

„Hafenausfahrtsignal“

„Nebelsignal der Fahrzeuge, ausgenommen der Vorrangfahrzeuge“

„Brückendurchfahrtsignal“

4.02 (1)

6.10 (2)

6.14 (1)

10.05 (1)

__ __

zwei lange Töne

„Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge“

6.14 (2)

__ __ __

drei lange Töne

„Hafeneinfahrtsignal der Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Fahrzeuge in Not“

6.10 (2)

__ __ __ ...

Folge langer Töne

„Notsignal der Fahrzeuge“

6.16

B. Schallzeichen der Anlagen

-- -- --

zwei kurze Töne, dreimal in der Minute oder anhaltendes Läuten mit einer Glocke

„Nebelsignal der Häfen, Landestellen und Nebelwarnanlagen“

4.03

   

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2022

Gesetzesnummer

10011484

Dokumentnummer

NOR40057160

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)