Artikel 15. Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 22. März im Jahre eintausendneunhundertsiebenundsechzig in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.
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