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Artikel 27 Eisenbahn - Grenzübergang (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1993

Artikel 27

Abgabenfreiheit der Vereinbarungen

Die auf Grund dieses Abkommens abgeschlossenen Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.

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