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Luftverkehrsabkommen (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.1963

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Israel)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Israel)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 260/1963

Typ

Vertrag – Israel

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.09.1963

Unterzeichnungsdatum

22.08.1963

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Israel über den Luftverkehr

StF: BGBl. Nr. 260/1963

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen samt Anhang ist gemäß seinem Artikel 16 am 5. September 1963 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Israel,

vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Israel zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet im größtmöglichen Ausmaß zu verfolgen;

bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden;

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2019

Gesetzesnummer

10011364

Dokumentnummer

NOR11011629

alte Dokumentnummer

N9196314134T

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