Artikel 14. Anpassung an multilaterale Abkommen
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert werden, daß sie jedem multilateralen Abkommen, durch welches die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2019
Gesetzesnummer
10011363
Dokumentnummer
NOR40004817
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