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Artikel 32 Konvention der Meteorologischen Weltorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.3.1958

TEIL XIX

RATIFIKATION UND BEITRITT Artikel 32

Artikel 32

Die vorliegende Konvention wird von den Signatarstaaten ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese teilt jedem Signatarstaat und jedem beigetretenen Staat das Datum der Hinterlegung mit.

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