Artikel 5
Die anderen Fragen betreffend die Eisenbahntarife im Zusammenhang mit dem Österreich-Übersee Güterverkehr über den Karen von Triest werden durch ein gesondertes Abkommen geregelt, welches zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und den Italienischen Staatsbahnen abzuschließen sein wird.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020
Gesetzesnummer
10011298
Dokumentnummer
NOR40084379
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