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Anlage 1 Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.1948

Anlage 1

Gemäß Artikel IX des vorliegenden Übereinkommens fand am 24. Mai 1949 zwischen dem italienischen Außenminister Carlo Sforza und dem österreichischen Gesandten in Rom Johannes Schwarzenberg nachstehender Notenwechsel statt:

Übersetzung:

Der Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten

Nr. 10050/31

Rom, am 24. Mai 1949.

Herr Minister!

Wie der Österreichischen Gesandtschaft mit Verbalnote Nr. 16/30.160/112 vom 15. November 1948 mitgeteilt worden ist, ist das am 9. November v. J. in Rom zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung abgeschlossene Übereinkommen über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter zwischen österreichischen Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei der Station Brenner (Brennero) und österreichischen Bahnhöfen östlich der Staatsgrenze bei der Station Innichen (San Candido) über Italien im Sinne der am 25. Oktober 1948 zwischen der österreichischen und der italienischen Delegation getroffenen Vereinbarung provisorisch mit Wirkung vom 15. November in Kraft gesetzt worden.

Um das in Rede stehende Übereinkommen gemäß Artikel 9 desselben formell wirksam zu machen, beehre ich mich, Eurer Exzellenz zu bestätigen, daß die Italienische Regierung den 15. November 1948 als Datum seiner tatsächlichen Inkrafttretung betrachtet.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

m. p. Sforza.

Seiner Exzellenz Johannes Schwarzenberg,

a. o. Gesandter und bev. Minister Österreichs

in Rom

Österreichische Gesandtschaft in Italien

Nr. 240-res/49

Rom, am 24. Mai 1949.

Herr Minister!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Nr. 10.050/31 vom heutigen Tage zu bestätigen, mit welcher Eure Exzellenz mir nachstehendes zur Kenntnis gebracht hat:

(Anm.: es folgt der Text der Note)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß die Österreichische Bundesregierung im Einvernehmen mit der Italienischen Regierung den 15. November 1948 als Datum der tatsächlichen Inkrafttretung des obgenannten Übereinkommens betrachtet.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

m. p. Dr. J. E. Schwarzenberg.

Seiner Exzellenz Graf Carlo Sforza,

Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten,

Rom.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019

Gesetzesnummer

10011258

Dokumentnummer

NOR12145195

alte Dokumentnummer

N9194941602L

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