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§ 5 Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.1934

vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986

§ 5.

(1) Lastet auf einer bücherlichen Einheit ein Pfandrecht zur Sicherung der Rechte der Besitzer von Eisenbahnprioritätsobligationen, das gleichzeitig auch auf ausländischen Liegenschaften haftet, so kann auf Antrag mit Zustimmung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr eine vorläufige Einlage auch ohne Eintragung dieses Pfandrechtes eröffnet werden. Zu solchen Fällen ist in der ersten Abteilung des Lastenblattes an der Stelle, an der das Pfandrecht einzutragen wäre, der Vermerk einzutragen: „Eintragung des Pfandrechtes zur Sicherung der Rechte der Besitzer von Eisenbahnprioritätsobligationen vorbehalten“.

(2) Das Verfahren gemäß § 16 EAG. ist erst nach Vollziehung der vorbehaltenen Eintragungen durchzuführen.

(3) Den Eintragungen, die in der ersten Abteilung des Lastenblattes einer gemäß Absatz 1 eröffneten Einlage vorgenommen werden, kommt der Rang erst nach den vorbehaltenen Eintragungen zu. Nach Vollziehung der vorbehaltenen Eintragungen können die Lasten in der ihrer Rangordnung entsprechenden Reihenfolge auf ein neu zu eröffnendes Blatt übertragen werden, wenn dies zur Erleichterung der Übersichtlichkeit dient.

(4) Die zu Rechtsgeschäften und bücherlichen Eintragungen erforderliche Zustimmung der Personen, deren Rechte in der ersten Abteilung des Lastenblattes einzutragen wären, wird in Ansehung der Eisenbahnen, für die eine Einlage gemäß Absatz 1 eröffnet wurde, durch eine Bestätigung des Bundesministers für Handel und Verkehr darüber ersetzt, daß die Sicherheit der Rechte dieser Personen nicht gefährdet wird. Beschlüsse über bücherliche Eintragungen, von denen diese Personen zu verständigen wären, sind an ihrer Stelle dem Bundesministerium für Handel und Verkehr zuzustellen.

vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2023

Gesetzesnummer

10011220

Dokumentnummer

NOR12144440

alte Dokumentnummer

N9193412040I

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