Förderungswerber
§ 32.
Ansuchen im Bereich der Altlastensanierungsförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die Maßnahmen, Studien, Projekte oder Untersuchungen gemäß § 30 durchführen und im Fall des § 30 Z 4 über die entsprechende Befähigung verfügen.
Schlagworte
Sicherungstechnologie
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024
Gesetzesnummer
10010755
Dokumentnummer
NOR40261223
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)