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Artikel XX Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.1975

Artikel XX

Sobald dieses Übereinkommen in Kraft getreten ist, hat das Büro es beim Generalsekretär der Vereinten Nationen registrieren zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

10010373

Dokumentnummer

NOR40004663

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