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Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.1950

Erfassungsstichtag: 1.4.2005

§ 0

Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften

Kurztitel

Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 178/1950

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.08.1950

Unterzeichnungsdatum

07.04.1950

Index

89/05 Suchtgifte

Langtitel

(Übersetzung)

Übereinkommen von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.

StF: BGBl. Nr. 178/1950

Änderung

BGBl. Nr. 179/1950 (P)

Vertragsparteien

*Afghanistan 179/1950 P *Ägypten 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Albanien 179/1950 P *Argentinien 179/1950 P *Äthiopien 81/1956 *Australien 179/1950 P *Belgien 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Bolivien 179/1950 P *Brasilien 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *China 178/1950, 179/1950 P *Côte d’Ivoire 188/1967 P *Dänemark 179/1950 P *Dominikanische R 179/1950 P, 135/1959 P *Ecuador 179/1950 P *Finnland 179/1950 P *Frankreich 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Griechenland 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Guatemala 178/1950 *Haiti 178/1950, 81/1956 *Honduras 179/1950 P *Indien 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Indonesien 135/1959 P *Iran 179/1950 P *Irland 179/1950 P *Israel 81/1956 *Italien 179/1950 P, 208/1961 P *Japan 81/1956 *Jordanien 135/1959 P *Jugoslawien 179/1950 P *Kambodscha 81/1956 *Kamerun 188/1967 P *Kanada 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Kolumbien 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *Laos 81/1956 *Libanon 179/1950 P *Liberia 179/1950 P *Liechtenstein 179/1950 P, 188/1967 P *Luxemburg 179/1950 P, 81/1956 *Malawi 188/1967 P *Mexiko 179/1950 P, 81/1956 *Monaco 179/1950 P *Neuseeland 179/1950 P *Nicaragua 179/1950 P *Niederlande 179/1950 P, 135/1959 P, 92/1961 P, 188/1967 P *Norwegen 179/1950 P *Panama 179/1950 P *Papua-Neuguinea 135/1959 P *Polen 179/1950 P *Rumänien 178/1950 *Saudi-Arabien 179/1950 P *Schweden 179/1950 P *Schweiz 179/1950 P, 81/1956 *Sri Lanka 135/1959 P *Südafrika 179/1950 P *Suriname 135/1959 P, 188/1967 K *Syrien 179/1950 P *Thailand 179/1950 P *Tschechoslowakei 179/1950 P *Türkei 178/1950, 179/1950 P, 81/1956 *UdSSR 179/1950 P *Ukraine 179/1950 P *USA 179/1950 P *Vereinigtes Königreich 179/1950 P

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt hiemit das am 26. Juni 1936 in Genf unterzeichnete Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften zusammen mit dem am gleichen Tage unterzeichneten Unterzeichnungsprotokoll und Schlussakt in der durch das in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung, welches also lautet:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunde wurde am 17. Mai 1950 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; gemäß seinem Artikel 23 ist das Übereinkommen für Österreich am 15. August 1950 wirksam geworden.

Folgende Staaten haben bis einschließlich 16. Mai 1950 das Übereinkommen sowie das Unterzeichnungsprotokoll ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:

Ägypten, Belgien, Brasilien, Canada, China, Columbien, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Indien, Rumänien, Türkei.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident von Österreich; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien; Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen Dominien jenseits der Meere, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König der Bulgaren; der Präsident der Nationalregierung der Republik China; der Präsident der Republik Columbien; der Präsident der Republik Cuba; Seine Majestät der König von Dänemark und Island; Seine Majestät der König von Ägypten; der mit der höchsten Gewalt betraute Beamte der Republik Ekuador; der Präsident der spanischen Republik; der Präsident der Republik Estland; der Präsident der französischen Republik; Seine Majestät der König der Hellenen; der Präsident der Republik Honduras; Seine Durchlaucht der Reichsverweser des Königreichs Ungarn; Seine Majestät der Kaiser von Japan; der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko; Seine Durchlaucht der Prinz von Monaco; der Präsident der Republik Panama; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; der Präsident der Republik Polen; der Präsident der Portugiesischen Republik; Seine Majestät der König von Rumänien; der Schweizerische Bundesrat; der Präsident der Tschechoslowakischen Republik; das Zentral-Exekutivkomitee der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken; der Präsident der Republik Uruguay; der Präsident der Vereinigten Staaten von Venezuela,

entschlossen einerseits die Maßnahmen zu verstärken, die darauf abzielen, Vergehen gegen die Bestimmungen des am 23. Jänner 1912 im Haag unterzeichneten Internationalen Opiumabkommens, des Genfer Übereinkommens vom 19. Februar 1925 und des am 13. Juli 1931 in Genf unterzeichneten Übereinkommens zur Beschränkung der Erzeugung und Regelung der Verteilung der Suchtgifte zu bestrafen und anderseits durch die in den gegenwärtigen Umständen wirksamsten Mittel den verbotenen Handel mit Suchtgiften und Substanzen, welche die obigen Übereinkommen einschließen, zu bekämpfen,

haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident von Österreich

Herrn Emerich Pflügl, Ständigen Vertreter beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister;

Dr. Bruno Schultz, ehemaligen Vizepräsidenten der Wiener Polizei, Vertreter Österreichs beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Seine Majestät der König der Belgier:

Herrn Maurice Bourquin, Rechtsberater des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel, Professor an der Universität Genf.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien:

Herrn Latour, Legationssekretär.

Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen Dominien jenseits der Meere, Kaiser von Indien:

Für Großbritannien und Nordirland und alle Teile des Britischen Weltreiches, die nicht Einzelmitglieder des Völkerbundes sind:

Herrn Oscar Follett Dowson; C.B.E., Rechtsberater des Innenministeriums;

Major William Hewett Coles, D.S.O., Vertreter des Vereinigten Königreiches beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Für das Dominion Canada:

Oberst C. H. L. Sharman, C. M. G., C. B. E., Chef der Suchtgiftabteilung im Ressort für Pensionen und nationale Gesundheit, Vertreter Canadas beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Für Indien:

Herrn Gordon Sidey Hardy, C. I. E., I. C. S., Vizepräsidenten des Beratenden Komitees für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Seine Majestät der König von Bulgarien:

Herrn Nicolas Motchiloff, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Der Präsident der Nationalregierung der Republik China:

Dr. Hoo Chi-Tsai, Direktor des Ständigen Büros der Delegation beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Der Präsident der Republik Columbien:

Herrn Rafael Guizado, Sekretär der Ständigen Delegation beim Völkerbund.

Der Präsident der Republik Cuba:

Herrn Guillermo de Blanck, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Seine Majestät der König von Dänemark und Island:

Herrn William Borberg, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister.

Seine Majestät der König von Ägypten:

Herrn Edgar Gorra, Königlichen Rat, Direktor des „contenieux de l´Etat“, Alexandrien.

Der mit der höchsten Gewalt betraute Beamte der Republik Ekuador:

Herrn Alejandro Gastelú Concha, Sekretär der Ständigen Delegation beim Völkerbund, Generalkonsul in Genf.

Der Präsident der Spanischen Republik:

Herrn Julio Casares y Sánchez, Abteilungschef im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Vertreter Spaniens beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Der Präsident der Republik Estland:

Herrn Johannes Kodar, Ständigen Delegierten a. i. beim Völkerbund.

Der Präsident der Französischen Republik:

Herrn Verchére de Reffye, bevollmächtigten Minister, Stellvertretender Direktor des „contentieux et des chancelleries“ im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten;

Herrn Gaston Bourgois, Generalkonsul von Frankreich.

Seine Majestät der König der Hellenen:

Herrn Raoul Bibica-Rosetti, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister;

Herrn Alexander Contoumas, Ersten Sekretär der Ständigen Delegation beim Völkerbund.

Der Präsident der Republik Honduras:

Dr. Julian López Pineda, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, Geschäftsträger in Paris.

Seine Durchlaucht der Reichsverweser des Königreiches Ungarn:

Herrn László de Velics, Chef der Königlichen Delegation beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Seine Majestät der Kaiser von Japan:

Herrn Massa-aki Hotta, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko:

Herrn Manuel Tello, Sekretär der Ständigen Delegation beim Völkerbund, ersten Sekretär des mexikanischen Auswärtigen Dienstes, Vertreter Mexikos beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Seine Durchlaucht der Prinz von Monaco:

Herrn Xavier-John Raisin, Generalkonsul in Genf.

Der Präsident der Republik Panama:

Dr. Ernesto Hoffmann, Ständigen Delegierten beim Völkerbund.

Ihre Majestät die Königin der Niederlande:

Herrn J. H. Delgorge, Berater der Niederländischen Regierung in internationalen Opium-Fragen, niederländischer Vertreter im Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Jonkheer G. Beelaerts van Blokland, Stellvertretender Redakteur im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Der Präsident der Republik Polen:

Dr. Witold Chodzko, ehemaligen Minister für Öffentliche Gesundheit, Präsident des Beratenden Komitees für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Der Präsident der Portugiesischen Republik:

Dr. Augusto de Vasconcellos, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, bevollmächtigten Minister;

Professor José Caeiro da Matta, Rektor der Universität Lissabon.

Seine Majestät der König von Rumänien:

Herrn Constantin Antoniade, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Völkerbund.

Der Schweizerische Bundesrat:

Herrn Camillo Gorgé, Legationsrat, Chef der Völkerbundsabteilung im Eidgenössischen Politischen Departement.

Der Präsident der Tschechoslowakischen Republik:

Dr. Antonín Koukal, Rat im Justizministerium.

Das Zentrale Exekutiv-Komitee der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken:

Herrn Georges Lachkevitch, Rechtsberater im Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten.

Der Präsident der Republik Uruguay:

Herrn Victor Benavides, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat:

Dr. Alfredo de Castro, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei seiner Majestät dem König der Belgier und Ihrer Majestät der Königin der Niederlande, Vertreter Uruguays im Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Venezuela:

Herrn Manuel Arocha, Ständigen Delegierten beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister,

die nach Vorweisung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über die folgenden Bestimmungen übereingekommen sind:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.4.2005

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2024

Gesetzesnummer

10010266

Dokumentnummer

NOR11010485

alte Dokumentnummer

N8195016277R

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