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Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)
Kurztitel
Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 114/1998
Inkrafttretensdatum
01.09.1998
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. III Nr. 114/1998 (NR: GP XX RV 742 AB 1024 S. 106 . BR: AB 5635 S. 636 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 wurden am 14. Mai bzw. 8. Juni 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. September 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Ungarn, im folgenden Vertragsstaaten genannt,
- im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden
Staaten,
- in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
- in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Vertragsstaat zu erleichtern,
- im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens bestehenden Gemeinsamkeiten,
- in Fortführung der bilateralen Gleichwertigkeitsregelungen zwischen beiden Vertragsstaaten, die mit dem Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982 1) sowie mit dem Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studien an den Universitäten und der akademischen Grade vom 8. März 1983 2) in die Wege geleitet wurden,
- unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsstaaten unterzeichneten Abkommen im Bereich der Gleichwertigkeiten im Rahmen des Europarates und der UNESCO,
haben folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 318/1984
2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 123/1985
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