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Artikel 8 Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1998

Artikel 8

Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.

Geschehen zu Budapest, am 23. April 1997, in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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