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Artikel 1 Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1994

Artikel 1

Republik Österreich

Dr. Wolfgang Schüssel

Wirtschaftsminister

Wien, am 27. April 1994

GZ.: 32.420/36-III/A/3/94

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der gemäß Artikel 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen vom 27. November 1989 *1) eingesetzten Expertenkommission und den Briefwechsel vom 22. Juni 1993 zwischen dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Dr. Rainer Ortleb und mir vorzuschlagen:

Die Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des obgenannten Abkommens wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgenommene Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse neuerlich ergänzt.

Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am 1. Tage des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem Sie mir mitteilen, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind.

Ich darf Ihnen mitteilen, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels auf österreichischer Seite gegeben sind.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Wolfgang Schüssel

Herrn

Bundesminister des Äußeren

Dr. Klaus Kinkel

Adenauerallee 86

D-53170 Bonn

(Anm.: Es folgt das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse. Dieses Verzeichnis wird in der Stammfassung, BGBl. Nr. 308/1990, als Anlage 3 dokumentiert.)

DER BOTSCHAFTER

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Dr. Philipp Jenninger

Wien, den 25. Mai 1994

Herr Bundesminister,

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note an den Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Klaus Kinkes, vom 27. April 1994, in dessen Namen zu bestätigen, mit der Sie im Namen Ihrer Regierung den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen. Ihre Note lautet wie folgt:

„Ich beehre mich, ..... (es folgt der weitere Text der

Eröffnungsnote) ..... die Versicherung meiner ausgezeichneten

Hochachtung."

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung mit den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag einverstanden ist und daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung auch in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind.

Ihre Note und diese Antwortnote bilden somit eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die am ersten Tag des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem diese Note bei Ihnen eingeht.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Philipp Jenninger

Seiner Exzellenz

dem Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Herrn Dr. Wolfgang Schüssel

Stubenring 1

1010 Wien

(Anm.: Es folgt das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse. Dieses Verzeichnis wird in der Stammfassung, BGBl. Nr. 308/1990, als Anlage 3 dokumentiert.)

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 308/1990, in der Fassung BGBl. Nr. 547/1992

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