§ 16
An Schulen mit weniger als vier Lehrern (der Schulleiter ist nicht mitzuzählen) findet keine Wahl der Lehrervertreter statt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 16
An Schulen mit weniger als vier Lehrern (der Schulleiter ist nicht mitzuzählen) findet keine Wahl der Lehrervertreter statt.
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