§ 0
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)
Kurztitel
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 182/1993
Typ
Vertrag – Burkina Faso
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.1993
Unterzeichnungsdatum
17.01.1991
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
RAHMENABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF WIRTSCHAFTLICHEM, TECHNISCHEM UND SOZIALEM GEBIET ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BURKINA FASO
StF: BGBl. Nr. 182/1993
Sprachen
Deutsch, Französisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. März bzw. 9. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. März 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung von Burkina Faso andererseits,
in dem Bestreben die bestehenden Bande der Freundschaft zwischen der Republik Österreich und Burkina Faso zu verstärken,
in dem Bestreben, den Rahmen und die Bedingungen der Durchführung eines Zusammenarbeitsprogrammes zwischen den beiden Ländern, in Übereinstimmung mit den Zielen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Burkina Faso festzulegen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009869
Dokumentnummer
NOR11010064
alte Dokumentnummer
N7199315864L
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