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Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1993

§ 0

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)

Kurztitel

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem und sozialem Gebiet (Burkina Faso)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 182/1993

Typ

Vertrag – Burkina Faso

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1993

Unterzeichnungsdatum

17.01.1991

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

RAHMENABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF WIRTSCHAFTLICHEM, TECHNISCHEM UND SOZIALEM GEBIET ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BURKINA FASO

StF: BGBl. Nr. 182/1993

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. März bzw. 9. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. März 1993 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung von Burkina Faso andererseits,

in dem Bestreben die bestehenden Bande der Freundschaft zwischen der Republik Österreich und Burkina Faso zu verstärken,

in dem Bestreben, den Rahmen und die Bedingungen der Durchführung eines Zusammenarbeitsprogrammes zwischen den beiden Ländern, in Übereinstimmung mit den Zielen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Burkina Faso festzulegen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009869

Dokumentnummer

NOR11010064

alte Dokumentnummer

N7199315864L

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