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Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.1992

§ 0

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Kurztitel

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 547/1992

Inkrafttretensdatum

15.08.1992

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

StF: BGBl. Nr. 547/1992

Ratifikationstext

Die österreichische Note ist am 31. Juli 1992 im Auswärtigen Amt eingegangen; der Notenwechsel tritt daher mit 15. August 1992 in Kraft.

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