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Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1990
Inkrafttretensdatum
01.03.1990
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM UNIVERSITÄTSBEREICH
StF: BGBl. Nr. 17/1990 (NR: GP XVI RV 352 AB 426 S. 66 . BR: AB 2906 S. 454 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 1. März 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und der Spanische Staat sind,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Staaten, durch die festgestellt wurde, daß Studien in der Republik Österreich und im Spanischen Staat sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind,
wie folgt übereingekommen:
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