Artikel 1
Die Anerkennung der Anhänger des Buddhismus als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft“ wird hiemit ausgesprochen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Anerkennung der Anhänger des Buddhismus als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft“ wird hiemit ausgesprochen.
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