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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1980

§ 0

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien)

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 309/1980

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

StF: BGBl. Nr. 309/1980 (NR: GP XV RV 87 AB 222 S. 24 . BR: AB 2116 S. 393 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Juni 1980 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 1. September 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Unter Bezugnahme auf das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien, vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln und der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren, haben die Republik Österreich und die Sozialistische Republik Rumänien folgendes vereinbart:

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