Artikel 2
Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß § 2e oder § 2f des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.
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