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Artikel 2 Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.6.1977

Artikel 2

Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß § 2e oder § 2f des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.

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