vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusatzprotokoll zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.2.1975

§ 0

Zusatzprotokoll zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)

Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 247/1975

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.02.1975

Unterzeichnungsdatum

19.01.1974

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ZUSATZPROTOKOLL zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien abgeschlossen in Wien, am 17. September 1971

StF: BGBl. Nr. 247/1975 (NR: GP XIII RV 1027 AB 1065 S. 103. BR: AB 1098 S. 330.)

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Zusatzprotokolls wird genehmigt.

Ratifikationstext

Auf Grund der von den gemäß dem Bundesgesetz vom 8. April 1974, BGBl. Nr. 208, die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidenten des Nationalrates unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde ist die im Art. 2 des vorstehenden Zusatzprotokolls vorgesehene Mitteilung Österreichs am 6. Mai 1974 erfolgt. Da die entsprechende Mitteilung Rumäniens im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten am 18. Feber 1975 eingelangt ist, ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 2 am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die beiden Vertragsparteien sind übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

e-rk3

BGBl. Nr. 208/1974

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009394

Dokumentnummer

NOR11009585

alte Dokumentnummer

N7197513762T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte