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Artikel 13 Übereinkommen betreffend die geistige Zusammenarbeit (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1935

Artikel 13

Artikel 13. Das vorliegende Übereinkommen wird so bald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Budapest erfolgen. Das Übereinkommen wird am 30. Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2021

Gesetzesnummer

10009200

Dokumentnummer

NOR12117993

alte Dokumentnummer

N7193534008L

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