Abschnitt V
Schlußbestimmung
Artikel 18
Artikel 18
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 11. April 1997 in zwei Urschriften in deutscher und kroatischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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