Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 10
Artikel 10
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens gelten die Artikel 6 und 7 entsprechend.
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Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 10
Artikel 10
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens gelten die Artikel 6 und 7 entsprechend.
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