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§ 9 PT-ZV 1996

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1996

Einteilung der Verstärkerämter

§ 9

Die in den Verwendungen

  1. 1. Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
  2. 2. Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.
  3. 3. Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.

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