§ 25.
Durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder von Todes wegen errichtete Stipendien sind von der Diplomatischen Akademie der Stiftung „Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie“ zu übertragen.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021
Gesetzesnummer
10009008
Dokumentnummer
NOR12111438
alte Dokumentnummer
N6199654555J
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