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Artikel 10 Soziale Sicherheit – Durchführung (Dänemark)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1988

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 10

Artikel 10

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 16. Juni 1987 in zwei Urschriften in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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